Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Unternehmertreff Oldenburg (im Folgenden UTO genannt) der Heine & Hollmann GbR (im Folgenden H&H genannt) ist ein Treffpunkt für Unternehmer und Geschäftsführer aus Oldenburg und der nahen Umgebung. Gegenstand der Leistung ist die Organisation und Durchführung der Unternehmertreffen. Dementsprechend wird bei einer Mitgliedschaft kein Erfolg geschuldet. Die Mitgliedschaft richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das jeweilige Mitglied akzeptiert mit seiner Bewerbung ausdrücklich die nachfolgenden Bestimmungen und erkennt sie für sich als verbindlich an.

  1. Termine
    Termine für reguläre Treffen werden auf der Homepage und bei den Treffen angegeben. Der Abstand der Termine beträgt in der Regel drei Wochen.
  2. Mitgliedschaft
    H&H bezeichnet die Unternehmer, die sich angemeldet haben und die Aufnahme sowie Jahresgebühr bezahlt haben, als Mitglieder.
  3. Vertragsart
    Beim hier vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag.
  4. Prüfung der Bewerbung
    Die Geschäftsführer der H&H prüfen die Bewerbung unter Berücksichtigung der Richtlinien.
  5. Aufnahme des Bewerbers
    Hat H&H den Zahlungseingang bestätigt und der Aufnahme zugestimmt, kommt der Vertrag zwischen dem Bewerber und H&H zustande.
  6. Ablehnung der Bewerbung
    Wird die Bewerbung abgelehnt, bietet H&H ggf. einen Platz bei einem weiteren UTO oder einen Platz auf der Warteliste an. Dem Unternehmer steht es für diesen Fall frei, zu erklären, ob und wie lange er an seiner Bewerbung festhalten will.
  7. Zahlung
    Bei Antragstellung sind eine einmalige Aufnahmegebühr und eine Jahresgebühr für die Teilnahme am UTO im Voraus zu zahlen. Der Betrag für die Teilnahme kann nur durch Banküberweisung beglichen werden, eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Aufnahmegebühr und eine Jahresgebühr für Neuverträge sind mit dem Zugang der Rechnung fällig. Die Bewirtungskosten sind in der Leistung von H&H nicht enthalten.
  8. Vertragsdauer
    Der Vertrag ist auf ein Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
  9. Zahlungsfrist
    Ist die Zahlung der Beiträge vier Wochen nach dem ersten UTO nach Ablauf der bisherigen Mitgliedschaft / des Gaststatus immer noch nicht eingegangen, erfolgt automatisch ein Ausschluss des Mitglieds vom UTO.
  10. Verpflichtungen
    Die Verpflichtungen von H&H ist die Organisation und Durchführung der Unternehmertreffen. Die Verpflichtungen des Mitglieds sind die Zahlung der Aufnahmegebühr und der Jahresgebühr, regelmäßige Anwesenheit, eine aktive Mitarbeit, Einhaltung der „UTO-Regeln“ und Übernahme der eigenen Bewirtungskosten.
  11. Branchenüberschneidung
    Wenn die Berufssparte eines Gastes in Konflikt mit der Berufssparte eines Mitglieds steht, ist es Sache des Mitglieds, H&H hierauf hinzuweisen, bevor der Gast als Mitglied aufgenommen wird.
  12. Kündigung der Mitgliedschaft
    Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Festvertragslaufzeit ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung durch eine kündigungsberechtigte Person ist eine vorangegangene Abmahnung.
  13. Beitragserstattung
    H&H erstattet grundsätzlich keine Beiträge zurück, auch dann nicht, wenn die mit der Mitgliedschaft verbundenen Erwartungen nicht erfüllt, die Treffen nicht oder nicht mit der vorgesehenen Häufigkeit oder Teilnehmerzahl abgehalten werden oder das Mitglied nicht teilnehmen konnte oder der Vertrag von H&H oder anderen Kündigungsberechtigten gekündigt wurde.
  14. Anwesenheit
    Für eine erfolgreiche Mitgliedschaft ist die Anwesenheit entscheidend. Sollte ein Mitglied ein sechstes Mal während eines Zeitraums von sechs Monaten fehlen, gibt es damit H&H das Recht, über die Öffnung dessen Berufskategorie bzw. den Ausschluss aus UTO zu entscheiden.
  15. Beschwerden
    Werden Beschwerden über ein Mitglied aus UTO vorgebracht, überprüft die Geschäftsführung von H&H diese im Rahmen seiner Möglichkeiten und trifft geeignete Maßnahmen. Die Beschwerden müssen schriftlich vorgetragen werden.
  16. Weitere Standorte
    H&H kann in jeder Stadt oder Gemeinde ein oder mehrere weitere Unternehmertreffen errichten.
  17. Datenschutz
    Die antragstellende Person willigt ein, dass die im Antrag enthaltenen oder im Verlaufe der Zugehörigkeit zu UTO bekannt gegebenen Daten durch UTO nur für interne Zwecke verarbeitet, nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und bereitgehalten werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von UTO. Die Daten können UTO-Mitgliedern zugänglich gemacht werden. H&H gewährleistet, dass ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds keine Daten an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied willigt indessen ausdrücklich ein, dass seine Daten zum Zwecke der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung in die Datenbank der Internetplattform www.unternehmertreff-oldenburg.de/ (oder nachfolgende Internettplattformen, welche den Dienst der zuvor genannten erweitern oder übernehmen) eingepflegt werden.
  18. Werbung
    Mitgliedern ist es nicht gestattet, Daten aus den Treffen oder von der Internetplattform ohne ausdrückliche Erlaubnis der betreffenden Mitglieder zu Werbezwecken zu nutzen (z. B. für Werbeversand, Newsletter per E-Mail usw.) oder Mitgliederverzeichnisse in gedruckter oder elektronischer Form an Gäste oder Dritte weiterzugeben.
  19. Haftung
    H&H haftet nicht für UTO-Mitglieder. Sie sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von UTO. Die Haftung von H&H ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  20. Aktualisierung AGB
    H&H behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter www.unternehmertreff-oldenburg.de/agb einsehbar.
  21. Salvatorische Klausel
    Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksamen Regelungen durch Regelungen, die dem Sinn und Zweck und der wirtschaftlichen Zielrichtung der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommen, zu ersetzen.